Elektrobefund
Ich bin als Ingenierbüro spezialisiert auf Elektrobefunde aller Art und Größe. Ob Privathaushalt, Gewerbe oder Industrieanlagen.
Prüffristen
- Anlagen mit mehreren Belastungen z.B. in Veranstaltungsräumen (grössere Menschenansammlung), explosionsgefährdete Räume (z.B. Tank- oder Lacklager), sowie Baustellen längstens 1 Jahr.
- Arztpraxen sollten alle 2 Jahre überprüft werden.
- Anlagen ohne außergewöhnliche Beanspruchung z.B. Banken, Versicherungen, reine Handels- und Dienstleistungsunternehmen längstens alle 10 Jahre.
- Jedoch alle Gemeinschaftsbereiche z.B. in Mehrparteienhäusern sollten alle 5 Jahre überprüft werden.
- Elektrische Anlagen von Endverbrauchern (Privatpersonen) unterliegen keiner gesetzlichen wiederkehrenden Überprüfungspflicht. Trotz allem empfiehlt sich eine Überprüfung zumindest alle 5 bis 10 Jahre durchzuführen.
Was ist ein Anlagenbuch?
Sie benötigen als Anlagenbetreiber ein Anlagenbuch. Dies enthält die Befund, Messergebnisse sowie diverse Beschreibungen und wird bei Fertigstellung der Anlage vom Anlagen Errichter inkl. Dokumentation und Einweisung übergeben. (Erstprüfung).
Die Erstprüfung definiert die Mindestanforderungen für alle folgenden Prüfungen, durchzuführen gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001, Teil 6-62.
Was ist ein Elektrobefund?
Eine Elektrobefund ist eine Prüfung bzw. der Prüfungs-Bericht von elektronischen Anlagen gemäß den Vorschriften der E 8001 zur:
Zustands-Feststellung der elektrischen Anlage (Sicherheit und Funktionalität),
inkl. Besichtigung, Erproben und Messen.
Die Dokumentation dieser Prüfung, der Elektrobefund, ist dem Anlagenbuch, das bei der Errichtung bzw. Erstprüfung der Anlage erstellt wurde, beizulegen.
Wann bzw. wie oft muss ein Elektrobefund gemacht werden?
Erstprüfung: Bei Fertigstellung einer neu errichteten elektrischen Anlage
Wiederkehrende Prüfung: Allgemeiner Prüfungsintervall für elektrische Anlagen ist 5 Jahre, je nach Beanspruchung kann dieser Intervall auch länger oder kürzer sein.
Außerordentliche Prüfung: Bei wesentlichen Erweiterungen oder Änderungen in der Anlage sowie wenn die überprüfende Firma ihre Elektrische Anlage noch nicht überprüft hat und kein Anlagenbuch vorhanden ist.
Der Elektrobefund bei Wohnhäuser und Eigentumswohnungen
Wohnhäuser und Eigentumswohnungen gelten als Endverbraucheranlagen.
Außer der Erstprüfung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001, Teil 6-61 gibt es hier keine weitere gesetzliche Überprüfungspflicht.
Vermietung von Wohnungen
Vermieter sind seit 2010 verpflichtet, bei einer „Vermietung der Wohnung gem. § 2 Abs 1 MRG“ sicher zu stellen, dass die elektrische Anlage den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht. D.h. dem neuen Mieter ist eine dementsprechende Dokumentation der Prüfung (Elektrobefund) vorzulegen, in der durch die Prüfung bestätigt wird, dass sich die elektrische Anlage der Wohnung in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand befindet.